Postbestimmungen
Bei der mongolischen Post gibt es eine strenge Bestimmung, die besagt, daß Gegenstände, die durch die Post befördert werden sollen, nicht länger als einen Meter sein dürfen. Längere Gegenstände müssen von privaten Botendiensten, die für ihre horrenden Preise, ihre Unzuverlässigkeit und Schlamperei berüchtigt sind, transportiert werden. Boris wollte seine wertvolle antike Flöte natürlich unbedingt auf dem sicheren und zuverlässigen Postweg verschicken. Unglücklicherweise war sie 1,4 Meter lang und konnte, da sie aus einem einzigen langen, hohlen Elfenbeinstück gearbeitet war, nicht auseinandergenommen werden. Nach langem Überlegen fand er schließlich doch einen Weg, die Flöte trotz ihrer Überlänge durch die mongolische Post befördern zu lassen. Wie hat er das angestellt?